Im Allgemeinen, ja. In der Europäischen Union wurde vieles zur Kontrolle von krebserregenden Substanzen in der Umwelt unternommen. Zum Beispiel ist die Dioxinbelastung der Umwelt, darunter von Lebensmitteln und folglich von Menschen, drastisch gesunken. Die Verwendung jeglicher Form von Asbest ist in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verboten worden (gemäß der Richtlinie 1999/77/EG ist jede Form der Verwendung von Asbest seit 1. Januar 2005 verboten, und gemäß der Richtlinie 2003/18/EG ist die Gewinnung von Asbest sowie die Herstellung und Verarbeitung von Asbesterzeugnissen verboten).

Aber nicht immer gelingt eine optimale Verringerung der Schadstoffbelastungen in den Ländern der Europäischen Union. Obwohl die Luftverschmutzung in den größeren europäischen Städten heute viel niedriger ist als in den 1960er- oder 1970er-Jahren, werden ständig noch strengere Grenzwerte erwogen. Es werden neue Technologien wie technisch hergestellte Nanopartikel entwickelt, doch selbst wenn ihre Verwendung basierend auf dem verfügbaren Wissen reguliert wird, muss letztlich untersucht werden, welches Krebsrisiko von ihnen ausgeht. Zudem können geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu Expositionen führen, die vorher besser bewältigt wurden. Schließlich können neue wissenschaftliche Beweise aufzeigen, dass Schadstoffbelastungen, die bisher für unbedenklich gehalten wurden, Krebs verursachen können. Es sind viele Maßnahmen und Regelungen zur Begrenzung der Schadstoffbelastung eingeführt worden, doch die Beweise und Empfehlungen müssen laufend überprüft und angepasst werden. Zudem muss die Einhaltung der Regelungen ständig überwacht werden. Zum Beispiel stellt die Asbestbelastung bei der Entsorgung von Asbestabfällen und bei Abbruch-, Sanierungs- und Renovierungsarbeiten in einigen Ländern immer noch ein Problem dar.