Das klinische Erscheinungsbild von berufsbedingten Tumoren unterscheidet sich meist nicht vom Erscheinungsbild von Tumoren, die durch andere Belastungen verursacht wurden. Eigentlich lässt sich die genaue Ursache bzw. lassen sich die genauen Ursachen eines einzelnen Tumors normalerweise nicht bestimmen. Die medizinische Behandlung ist für alle Krebserkrankungen derselben Art die gleiche.
Einige Krebsarten sind jedoch vorwiegend beruflich bedingt. Zum Beispiel wird das Mesotheliom (Tumor der Zellen des Mesothels, der Schutzschicht, die Brust-, Bauch- und Herzhöhle auskleidet) in den meisten Fällen durch Asbest verursacht. Bei anderen Krebsarten, insbesondere Lungenkrebs, deutet das vorherige oder gleichzeitige Auftreten von ähnlichen Krankheiten wie der Silikose, verursacht durch das Einatmen von kristallinem Siliziumdioxid, oder der Asbestose (Lungenfibrose), verursacht durch das Einatmen von Asbest, darauf hin, dass eine Krebserkrankung auf eine vorangegangene Exposition gegenüber Siliziumdioxid bzw. Asbest zurückzuführen ist.
In der Europäischen Union können durch eine Exposition am Arbeitsplatz verursachte Krebserkrankungen zu Schadenersatzzahlungen führen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie infolge einer Belastung am Arbeitsplatz an Krebs erkrankt sind, informieren Sie Ihren Arzt, damit diese Möglichkeit einer sorgfältigen medizinischen Prüfung unterzogen wird und Sie gegebenenfalls Hilfe beim Antrag auf Schadenersatz erhalten, sollte Ihr Arzt dies gemäß den allgemeinen Grundsätzen der nationalen Rechtsvorschriften medizinisch belegen.