Was als „sichere Dosis“ betrachtet wird, lässt sich nicht so einfach sagen und hängt neben wissenschaftlichen Beweisen (Toxizität) von verschiedenen Faktoren ab: z. B. von wirtschaftlichen Faktoren (Kosten für die Eliminierung oder Verringerung der Belastung), Faktoren der öffentlichen Gesundheit (gesamte Krankheitslast einer Bevölkerung) und von sozialen und politischen Faktoren (von der Allgemeinheit und Politik als vertretbar erachtete Dosis).
Gewöhnlich gibt es für krebserregende Stoffe keine festgelegte „sichere Dosis“, daher ist eine Politik der hundertprozentigen Vermeidung zu empfehlen, z. B. für einige krebserregende Substanzen am Arbeitsplatz wie Asbest; dies ist jedoch bei vielen chemischen Substanzen in der Umwelt wie einigen Luftschadstoffen nicht möglich. In der Europäischen Union ist beispielsweise jede Verwendung von Asbest verboten, damit es zu keiner Belastung kommt. Einige Belastungen sind jedoch so niedrig, dass sie derzeit von der Gesellschaft als vertretbar erachtet werden: z. B. hat die Europäische Union zum Schutz der menschlichen Gesundheit zwei Grenzwerte für Feinstaub (PM10), einer Komponente der Luftverschmutzung, eingeführt: den PM10-Tagesmittelwert und den PM10-Jahresmittelwert (Luftqualitätsrichtlinie 2008/EC/50).