Früherkennungsuntersuchungen werden nur für jene Krebsarten empfohlen, bei denen sie erwiesenermaßen eine lebensrettende Wirkung haben, die den potenziellen Schaden durch eine Untersuchung einer sehr großen Zahl von Personen, die vielleicht nie an diesem Krebs erkranken, bei Weitem überwiegt. Bei Vorliegen ausreichender Beweise werden möglicherweise Untersuchungen zur Früherkennung für eine oder mehrere der anderen Krebsarten empfohlen.